Wer ist Nachbar?
Sinngemäß gekürzt verwendet die GewO den Begriff „Nachbarn“ für alle Personen, die durch den Erhalt, den Betrieb oder der Errichtung einer Betriebsanlage gefährdet oder belästigt oder deren Eigentum oder sonstigen dinglichen Rechte gefährdet werden könnten.
Link:
www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12082334/NOR12082334.html