Magistratisches Bezirksamt (MBA)

Neben einer Reihe anderer Aufgaben werden durch die 19 Magistratischen Bezirksämter Wiens auch die Aufgaben aus dem Gewerbe- bzw. Betriebsanlagenrecht wahrgenommen. In den anderen Bundesländern sind damit die Bezirkshauptmannschaften bzw. in größeren Städten deren Magistrate damit betraut. Damit verbunden sind bei Gewerbeangelegenheiten die Abwicklung von:

  • Gewerbeanmeldung,
  • Geschäftsführerbestellung,
  • Standortverlegung,
  • die Meldung weiterer Betriebsstätten,
  • Gewerbezurücklegung sowie:
  • die Genehmigung von Betriebsanlagen.

Dabei koordiniert die Gewerbeabteilung von Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft die Abwicklung des Verfahrens bis zum Genehmigungs- oder Untersagungsbescheid.
Unter Mitwirkung der Abteilung für technische Gewerbeangelegenheiten (MA 36) sowie des Arbeitsinspektorates, der Bezirksvertretung, der Umweltabteilung (MA22) des Amtsarztes und gegebenenfalls weiterer Amtssachverständiger werden die „Einreichunterlagen des Genehmigungswerbers“ auf etwaige Gefährdungen der Umwelt und der betroffenen Menschen beurteilt und sofern zumutbar anschließend genehmigt.

Link: www.wien.gv.at/mba/