Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung regelt den Zugang zu und die Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten und stellt damit eine der wichtigsten berufs- und unternehmensrechtlichen Regelung in Österreich dar.

Wer übt ein Gewerbe aus?

Eine Tätigkeit gilt als gewerbsmäßig, wenn sie selbstständig (d. h., auf eigene Rechnung und eigenes Risiko), regelmäßig (also wiederholt) und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausgeübt wird.

Für wen gilt die Gewerbeordnung?

Die Gewerbeordnung gilt für alle gewerblich ausgeübten Tätigkeiten , sofern diese nicht gesetzlich verboten (z. B. Drogenhandel) oder von der Gewerbeordnung ausgenommen (z.B. Land- und Forstwirtschaft) sind. Darüber hinaus bestehen auch eine Reihe selbstständiger Tätigkeiten, die als „freie Berufe“ bezeichnet werden und nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Ärzte/Ärztinnen und andere Gesundheitsberufe, Apotheker/innen, Notare/Notarinnen, Rechtsanwälte/-anwältinnen, Steuerberater/innen, Künstler/innen, Journalisten/Journalistinnen). Bei diesen selbstständigen Tätigkeiten steht die persönliche Dienstleistung stark im Vordergrund und meist besteht ein besonders enges Vertrauensverhältnis zu den Kundinnen und Kunden. Diese Tätigkeiten werden oft durch eigene Gesetze geregelt.

Die aktuelle Fassung der Gewerbeordnung ist abrufbar unter:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517