Amtsarzt
Amtsärzte sind bei Magistraten von Städten mit eigenem Stadtrecht, Bezirkshauptmannschaften, in den Sanitätsdirektionen der Bundesländer und im Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz tätig. Beim Amtsarzt gilt kein Ärztegeheimnis, wohl aber das Datenschutzgesetz.