Lösungsmittel

Ein organisches Lösungsmittel ist eine flüchtige organische Verbindung, die allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen zur Auflösung oder Verdünnung von Rohstoffen, Produkten oder Abfallstoffen, als Reinigungsmittel zur Auflösung von Verschmutzungen, als Dispersionsmittel, als Mittel zur Regulierung der Viskosität oder der Oberflächenspannung, als Weichmacher oder Konservierungsstoff verwendet wird. Organische Lösungsmittel entfalten vielfältige Gefährdungen z. B. Brand und Explosionen, einige Substanzen gelten als klimaverändernd, oder können bodenkonterminierend und Grundwasser verschmutzend wirken, andere können auf den Menschen schädlich oder erbgutändernde Auswirkungen haben.

Aus diesem Grund gibt es eine Reihe von gesetzlichen Regelungen für die Lagerung und den Einsatz von Lösungsmitteln. Das Chemikalienrecht enthält die Verpflichtung zur Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern für Stoffe und Gemische. Ein Verbot der Verarbeitung von lösungsmittelhaltigen Lacksystemen außerhalb von gewerblich genehmigten Betriebsanlagen, „das Verarbeiten durch Privatpersonen“, besteht seit dem Inkrafttreten der Lösungsmittelverordnung (LMV) im Jahr 1995.

Derzeit ist das Chemikalienrecht im Umbruch. Speziell die Zulassungen von Chemikalien werden durch die EU-Verordnung „REACH“ neu geregelt (REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). Ebenso wird durch die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) die Kennzeichnung an den Verpackungen mit neuen Symbolen gefordert.