Abfallwirtschaftskonzept

Jeder Betreiber, der eine Betriebsanlage genehmigen lassen möchte, muss im Rahmen der Betriebsanlagengenehmigung ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen. Dieses muss diese Punkte enthalten:

  • Antragsteller
  • Betriebsstandort
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Betriebsbeschreibung
  • Angaben über abfallwirtschaftliche Maßnahmen
  • Abfallbehandlung, - Lagerung, - Vermeidung, - Verwertung
  • Entsorgungsmaßnahmen
  • Angaben über Stoffströme ( Art, Menge, Konzentration, Beschaffenheit )
  • Einsatzstoffe
  • Zusatz- und Hilfsstoffe
  • Energieträger
  • Angaben über zu erwartende Emissionen
  • Auflistung der Abfälle nach Schlüsselnummern lt. Ö-NORM unterteilt in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle
  • Angaben über Abfallbehandlungsanlagen
  • Angaben über die Verbringung betrieblicher Abfälle
  • Entsorgungsunternehmen, Recyclinghöfe bezogen auf Entsorgungsintervalle

Darüber hinaus gibt es zusätzliche Pflichten:

  • ab 20 Mitarbeiter
  • ab 100 Mitarbeiter

bei der Erzeugung gefährlicher Abfälle