Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
Für die Lagerung von Lösungsmittelsystemen ist die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) heranzuziehen. Diese regelt die Anforderungen an den Brandschutz entsprechend der Lagermengen und der Position des Lagerraumes im Gebäude.
Bei gewerblichen Lackieranlagen, welche lösungsmittelartige Lacksysteme verarbeiten, ist die Brand- und Explosionsgefährdung zu beachten, aufgrund des niedrigen Flammpunktes ist die Bildung brennbarer Gas-Luftgemische möglich. Gemäß Verordnung über explosionsfähige Atmosphären (VEXAT)ist deshalb ein Explosionsschutz-Dokument zu erstellen. Darin ist eine Beurteilung der Gefährdungswahrscheinlichkeit, mögliche Zündquellen und die umgesetzten Schutzmaßnahmen sowie der Inhalt der verpflichtenden Unterweisung zu dokumentieren.