Luftreinhaltung
Da es unterschiedliche Einflüsse auf die Luftqualität gibt, sind verschiedene Gesetze und Verordnungen bei der Planung von Betriebsanlagen zu berücksichtigen sind:
- Das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) (BGBl. I Nr. 34/2006)
gibt Grenzwerte für luftgetragene Schadstoffe (NOx, Staub,…) und einen Maßnahmenkatalog zur Reduktion bei deren Überschreitungen vor. - Die VOC-Anlagen-Verordnung (VAV) (BGBl. II Nr. 77/2010)
regelt die Emission ozonschädigender Lösungsmittel - Die Feuerungsanlagen-Verordnung (FAV) (BGBl. II Nr. 331/1997)
regelt die zulässigen Emissionen von Feuerungsanlagen mit unterschiedlichen Grenzwerten entsprechend des Brennstoffes (Ö, Gas, Holz). Dabei handelt es sich um eine Bundesverordnung. Diese gilt für Kessel mit einer Nennheizleistung über 50 kW. - Bestimmungen der einzelnen Bundesländer wie
Landes-Feuerungsanlagen-Verordnungen für Kessel unter 50 kW
Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz – WFLKG
Link zur FAV:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007873
Link zum IG-L:
www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe