Lärm

Eines der sensibelsten Themen bei Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ist die Auswirkung von Schall auf die Anrainer. Weil Geräusche eine vielfältige Auswirkung auf den Menschen haben können, prallen hier oft die Interessen aufeinander.

Um eine Objektivierung möglich zu machen hat der Österreichische Arbeitskreis Lärmbekämpfung (ÖAL) die ÖAL-Richtlinie 3 herausgegeben. In dieser werden die Erhebungsmethoden und ein objektiver Ablauf bei der Beurteilung von Schallereignissen festgeschrieben. So wird zum Beispiel, festgestellt, dass bei Einhaltung des so genannten „planungstechnischen Grundsatzes“ eine Anlage zu genehmigen ist. Da im Genehmigungsverfahren durch den beurteilenden Amtsarzt zwischen einer möglichen Gesundheitsgefährdung und einer zumutbaren bzw. unzumutbaren Belästigung unterschieden wird, kommen der Erhebung von Schallpegel (dBA), Frequenz (Hz) bzw. Impulshaltigkeit eine große Bedeutung zu.

Zusätzlich zu diesen messtechnisch feststellbaren Größen sind wesentliche Beurteilungsgrundlagen der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Schallemission und der vorhandene Grundgeräuschpegel in der Umgebung. Aufgrund dieser Komplexität bietet die ÖAL-Richtlinie 3 verbindliche Planungsabläufe für verschiedene Emissionsereignisse (Baustellen, Gewerbebetriebe, Schienenverkehr,…).