Entsorgungsnachweise
Der Entsorgungsnachweis belegt die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung nachweispflichtiger Abfälle in einer Abfallentsorgungsanlage. Seit dem 1. April 2010 hat der Entsorgungsnachweis in elektronischer Form zu erfolgen.
Der Entsorgungsnachweis belegt die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung nachweispflichtiger Abfälle in einer Abfallentsorgungsanlage. Seit dem 1. April 2010 hat der Entsorgungsnachweis in elektronischer Form zu erfolgen.