Abfallwirtschaftskonzept
Jeder Betreiber, der eine Betriebsanlage genehmigen lassen möchte, muss im Rahmen der Betriebsanlagengenehmigung ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen. Dieses muss diese Punkte enthalten:
- Antragsteller
- Betriebsstandort
- Anzahl der Beschäftigten
- Betriebsbeschreibung
- Angaben über abfallwirtschaftliche Maßnahmen
- Abfallbehandlung, - Lagerung, - Vermeidung, - Verwertung
- Entsorgungsmaßnahmen
- Angaben über Stoffströme ( Art, Menge, Konzentration, Beschaffenheit )
- Einsatzstoffe
- Zusatz- und Hilfsstoffe
- Energieträger
- Angaben über zu erwartende Emissionen
- Auflistung der Abfälle nach Schlüsselnummern lt. Ö-NORM unterteilt in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle
- Angaben über Abfallbehandlungsanlagen
- Angaben über die Verbringung betrieblicher Abfälle
- Entsorgungsunternehmen, Recyclinghöfe bezogen auf Entsorgungsintervalle
Darüber hinaus gibt es zusätzliche Pflichten:
- ab 20 Mitarbeiter
- ab 100 Mitarbeiter
bei der Erzeugung gefährlicher Abfälle