Abfallerzeuger-Nummer
Durch das Melden der Erzeugung gefährlicher Abfälle und das Erwerben einer Abfallerzeugernummer hat der Betrieb nicht zu befürchten, dass verstärkt Kontrollen durch die Behörden durchgeführt werden. Sind die Eintragungen auf den Begleitscheinen korrekt und können der Behörde zur Einsicht übergeben werden, hat der Betrieb mit keinerlei Maßnahmen oder Kosten zu rechnen. Kontrolliert die Behörde stichprobenartig und entdeckt, dass die Meldepflicht missachtet wurde, muss mit Verwarnungen und Geldstrafen gerechnet werden.
Die Zuteilung der Abfallerzeuger-Nummer erfolgt nach Registrierung unter: https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/home.do?wfjs_enabled=true&wfjs_orig_req=/home.do