Abfallwirtschaft

Abfälle sind im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) bewegliche Sachen, deren sich der Inhaber des Gegenstandes entledigen will, muss oder zu entledigen hat.

Abfälle sind zu vermeiden, wiederzuverwenden, zu recyceln, sie verwerten (z. B.: in einer Feuerungsanlage) oder zu beseitigen.

Dabei gilt der Grundsatz: „Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung“.

Link: www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe