Umweltschutz

Der Betreiber einer gewerblichen Betriebsanlage hat die Pflicht Auswirkungen auf die Umwelt entsprechend dem Stand der Technik gering zu halten.

Dabei sind im Besonderen die Auswirkungen auf die Anrainer und Anrainerinnen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so darzustellen, dass die Genehmigungsbehörde entweder eine Zumutbarkeit oder die Einhaltung erlaubter Grenzwerte bzw. der technischen Regeln zur Gefahrenvermeidung hinsichtlich

  • Schallemission
  • Luftverunreinigung
  • Boden-, Grundwasserkontamination
  • Explosions- und Brandgefahr

feststellen kann.