Die Tätigkeiten eines Diakons

Diakone leisten primär einen Dienst am Nächsten und helfen Menschen in Notsituationen.

In der Heiligen Messe können Sie liturgische Dienste übernehmen, wie das Predigen und die Spendung der Heiligen Eucharistie.

Sie sind auch berechtigt folgende Tätigkeiten vorzunehmen bzw. zu leiten:

  • Segnungen (z.B. Weihwassersegnung),
  • Taufen,
  • Beerdigungen und
  • Trauungen.

Diakonen ist es jedoch untersagt sakramentale Lossprechungen (Beichten) zu erteilen, Krankensalbungen zu spenden oder die Heilige Eucharistie als Vorsteher zu feiern. Diese Tätigkeiten sind ausschließlich Priestern und höheren Ämtern (z.B. Bischof) erlaubt, welche den priesterlichen Weihecharakter empfangen haben.