Verordnung über explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) (BGBl. II Nr. 309/2004)
Link: http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe
Die Verordnung über explosionsfähige Atmosphären enthält Anforderungen zum Explosionsschutz in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auf auswärtigen Arbeitsstätten. Besonders betroffen von dieser Verordnung sind die Branchen:
- KFZ-Techniker
- Karosseriebauer, -spengler und -lackierer
- Tischler
- Zimmerer
- Bäcker
- Kunststoffverarbeiter
- Tankstellen
- Lackhersteller
- Schlosser
- u.v.m.
Die Verordnung beinhaltet die Verpflichtung:
- zur Ermittlung und Beurteilung sowie Dokumentation möglicher Explosionsgefahren
- zur Information, Unterweisung der betroffenen Mitarbeiter und die Arbeitsfreigabe von besonders gefährlichen Tätigkeiten (Schweißen,..) in den betrieblichen Explosions-Zonen.
- zu Prüfungen, Messungen, Gefahrenanalyse sowie Störfallvorsorge
- zur Festlegung von primären, sekundären und konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen
- zur Auswahl geeigneter elektrische Anlagen und Gegenstände in explosionsgefährdeten Bereichen
Ebenso stehen im VEXAT alle Fristen, Abläufe und Funktionen des Explosionsschutz-Dokumentes (Ex-Dok.). Diese sind vom Arbeitgeber zu erstellen, der sich Hilfe von externen Fachkräften oder Betriebsangehörigen mit fachlichen Kenntnissen und Erfahrung holen kann.
Der Ablauf hat fünf Phasen.
1. Ermittlung der Explosionsgefahren (Ex-Gefahren). Diese vier Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
- hohe Verteilung der brennbaren Stoffe
- Konzentration der brennbaren Stoffe in der Luft innerhalb der Explosionsgrenzen
- gefahrendrohende Mengen einer explosionsfähigen Atmosphärewirksame Zündquelle
2. Beurteilung der Ex-Gefahren. Diese Fragen müssen gestellt werden:
- Sind brennbare Stoffe vorhanden?
- Gibt es die Möglichkeit, dass eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann?
- Kommt es zur Bildung explosionsgefährdeter Bereiche?
- Kann man diese Bildung verhindern, bzw. ist sie es schon?
- Ist die Entzündung dieses Bereiches verhindert?
3. Festlegung von Ex-Zonen
4. Maßnahmen zur Verhinderung der Ex-Gefahren
- primär ð Bildung von explosionsgefährdeten Bereiche verhindern
- sekundär ð Entzündung dieser Bereiche verhindern
- konstruktiv ð Auswirkungen der Explosion beschränken