Arbeitsplatzevaluierung (ASchG §§4, 5)
Jeder Arbeitgeber muss die Gefährdungen und Belastungen im Zusammenhang mit der Arbeit ermitteln, beurteilen und geeignete Maßnahmen gegen die festgestellten Gefahren festlegen. Die ermittelten Ergebnisse werden in den "Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten" festgehalten (Evaluierung) und bei Bedarf der jeweiligen Behörde zur Verfügung gestellt. Diese müssen auch nach Arbeitsunfällen, Beinahe-Unfällen, udgl. … neu beurteilt werden.
Link: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=229444&DstID=8305
Als sehr gute Informationsquelle zum Thema Arbeitsplatzevaluierung dient die Plattform:
http://www.eval.at
Hier finden sich für eine Reihe von Tätigkeiten, Branchen bzw. Sonderthemen wie Explosionsschutz, Lärm und Vibrationen praxistaugliche Muster und Anleitungen zur Erhebung und Beurteilung von Gefahren.