Arbeitnehmer:innenschutz

Arbeitsschutz ist in Österreich die Summe aller Vorkehrungen und Aktivitäten, die den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen bei ihrer beruflichen Tätigkeit zum Ziele haben. In Österreich wird dieses Gebiet in Praxis, Anwendung und Rechtsgestaltung - anders als etwa in Deutschland - exakter als Arbeitnehmer:innenschutz bezeichnet.

Der Arbeitnehmerschutz in Österreich ist (wie in vielen anderen europäischen Ländern auch) wesentlich durch die grundsätzlichen Richtlinien der EG bestimmt. Auf diesen Richtlinien basieren die meisten der nationalen Arbeitnehmerschutzgesetze und -verordnungen, wie z. B. das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).

Die Arbeitsinspektion ist die wichtigste gesetzlich beauftragte Behörde zur Bekämpfung von Defiziten im Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Österreich. Durch eine bundesweit homogene Vollzugspraxis werden die Ansprüche nach gleichen Rechten und fairem Wettbewerb in der Arbeitswelt sichergestellt. Sie trägt so zur Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, zur Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie zur gesellschaftlichen Akzeptanz des Arbeitnehmerschutzes bei. Die Arbeitsinspektion in Österreich ist mit einer eigenen Website im Internet vertreten. Die Palette der Themen reicht von den allgemeinen Schutzbestimmungen bei der Arbeit, der Gestaltung von Arbeitsstätten und beim Einsatz von Arbeitsmitteln bis zu Arbeitszeitregelungen und dem Schutz für bestimmte Personengruppen in der Arbeitswelt.

Geschichte

Eine detaillierte Darstellung der Entwicklung der ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen in Österreich seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts ist als Buchbeitrag zugänglich. 1883 wurde in Österreich durch die Schaffung der "Gewerbeinspection" eine relativ umfassende Überwachungsbehörde eingerichtet. Eine Änderung der Gewerbeordnung im Jahr 1885 setzte einige Arbeiterschutzregelungen fest. So wurde beispielsweise die maximale Arbeitszeit für Fabrikarbeiter (ab dem 14. Lebensjahr) auf 11 Stunden fixiert. Kinderarbeit bis zum 14. Lebensjahr wurde verboten, ebenso die Nachtarbeit für Frauen und für Jugendliche (bis 16). Allerdings galten die Verbote nur im Bereich der Gewerbeordnung, wurden vielfach nicht eingehalten und es bestanden zahlreiche Ausnahmen.

Arbeitnehmer:innenschutz in Österreich

Ganz allgemein kann zwischen dem so genannten “Technischen Arbeitnehmerschutz” und dem “Verwendungsschutz” unterschieden werden.

Der technische Arbeitnehmerschutz - repräsentiert vor allem durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und seine Verordnungen - zielt auf den Schutz der Arbeitnehmer bei Durchführung der Arbeit ab. Der gesetzliche Aufbau ist themenbezogen (Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel, Arbeitsstätten, Lärm, Ergonomie, etc.).

Rechtliche Bestimmungen des Verwendungsschutzes haben einen personenbezogenen Zugang und zielen auf den Schutz bestimmter Arbeitnehmer ab. Beispiele sind das Arbeitszeitgesetz (AZG), das Arbeitsruhegesetz (ARG), das Mutterschutzgesetz (MSchG) oder das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG und KJBG-VO, siehe auch Lehrlinge).