Antragsunterlagen (§ 353 ff.)

Damit die Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien das Magistratische Bezirksamt für den jeweiligen Bezirk, in den Bundesländern die Bezirkshauptmannschaft, eine Betriebsanlage genehmigen kann, ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit ein Antrag auf Genehmigung der Betriebsanlage zu stellen. Dabei handelt es sich nicht um die Gewerbeberechtigung des Betreibers, diese ist von der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen („Qualifikation“) des Genehmigungswerbers abhängig. Zum Beispiel kann ein Tischler im 3. Stock eines reinen Wohnhauses die Gewerbeberechtigung erlangen unter der Auflage, auf diesem Standort nur Bürotätigkeiten wie Planungsarbeiten durchzuführen.

Damit die Bezirksverwaltungsbehörde eine Betriebsanlage genehmigen kann, benötigt sie beurteilbare und „genehmigungsfähige“ Einreichunterlagen bestehend aus:

1. Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage

Dieses muss durch den Betreiber rechtsverbindlich gezeichnet sein.

2. Beilagen in vierfacher Ausfertigung:

  • eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen
  • die erforderlichen Pläne und Skizzen
  • ein Abfallwirtschaftskonzept; dieses hat zu enthalten:
    • Angaben über die Branchen und den Zweck der Anlage
    • eine verfahrensbezogene Darstellung des Betriebs
    • eine abfallrelevante Darstellung des Betriebs
    • organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften
    • eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung

Vorlagen dazu finden sich für eine Reihe von Branchen unter: http://portal.wko.at/wk/startseite_th.wk?dstid=0&sbid=1676

  • technischen Unterlagen mit den zu erwartenden Emissionen der Anlage
  • Namen und Anschriften des Eigentümers des Betriebsgrundstücks und der Eigentümer der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke; wenn diese Eigentümer Wohnungseigentümer sind, dann die Namen und Anschriften des jeweiligen Verwalters
  • Unterlagen, die die Behörde nach anderen Rechtsvorschriften im Verfahren zur Genehmigung der Betriebsanlage mit zu berücksichtigen hat

Links:
§353: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40058409/NOR40058409.html
§353a: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40067077/NOR40067077.html